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Aus- und Weiterbildung von gewerblichem Personal

Überblick

Gemäß § 12 Betriebssicherheitsverordnung müssen Beschäftigte vor Benutzung von Arbeitsmitteln und später regelmäßig über Gefahren im Umgang mit diesen informiert werden. Für den sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen im Unternehmen muss der Arbeitgeber auch Kapitel 2.10 (… Hebebühnen) der DGUV R 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ beachten.

Mit dieser Schulung, die zugleich für den Unternehmer als jährliche Unterweisung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dienen kann, erwerben die Teilnehmer Kenntnisse zu rechtlichen und sicherheitstechnischen Grundlagen zum Umgang mit Hubarbeitsbühnen.

Standards

Die Ausbildung erfolgt nach dem DGUV Grundsatz 308-008 (ehemals BGG 966) “Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen” in Verbindung mit der DGUV I 208-019 “Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen”.

Kursziele und -inhalte

  • Theoretische Ausbildung
    • Rechtliche Grundlagen zum Einsatz von Hubarbeitsbühnen (HAB)
    • Übersicht zu den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
    • Bauarten, Aufbau und Funktion
    • Bodenbeschaffenheit, Witterungseinflüsse und sicheres Aufstellen
    • Prüfungen vor, während und nach dem Einsatz der Geräte
    • Einsatzmöglichkeiten und Betrieb von HAB, Sondereinsätze
    • Rechte und Pflichten von Unternehmern und Mitarbeitern im Umgang mit Hubarbeitsbühnen
    • Betriebsanweisungen und Beauftragung
    • Übernahme, Organisation und Dokumentation von Vorgängen
    • Unfallgeschehen, Erste Hilfe (Teilweise)
  • Praktische Ausbildung 
    • Praktische Übungen (tägl. Einsatzkontrolle, Aufstellen, Verfahren, Steuerelemente, Notablass, Ausserbetriebsetzung)
    • Spezielle Erläuterungen zu Sicherheitseinrichtungen sowie Übung zum Notablass und zum Einweisen Dritter in diese Funktion
    • Praktische Prüfung

Zertifizierung

Die JenKens GmbH stellt nach erfolgreicher schriftlicher und praktischer Prüfung ein Zertifikat zum „Hubarbeitsbühnenbediener (m/w/d)“, sowie ein Bedienerausweis.

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Voraussetzungen

  • Die Teilnehmenden  müssen mindestens 18 Jahre alt und gesundheitlich geeignet sein.
  • Darüber hinaus müssen Sie die deutsche Sprache beherrschen.

Dauer

  • 1 Tag

Teilnehmerkreis

  • Mitarbeiter kommunaler Betriebe, die künftig selbständig mit Hubarbeitsbühnen arbeiten wollen und noch nicht über praktische Vorkenntnisse im Umgang mit dieser Technik verfügen.

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