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Aus- und Weiterbildung von gewerblichem Personal

Überblick

Der Arbeitgeber ist nach § 10 ArbSchG verpflichtet, Präventivmaßnahmen zur Brandbekämpfung im Betrieb zu ergreifen. Dazu zählt auch die Benennung von mindestens 5% seiner Belegschaft als Brandschutzhelfer, die sich im Ernstfall um eine schnelle Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten kümmern. Bei der Höhe der auszubildenden Belegschaft müssen Krankheitsfälle, Urlaubszeiten sowie Schichtbetrieb wie auch die individuelle Einschätzung der Brandgefährdung nach ASR A2.2 eingerichtet werden.

Die Brandschutzhelfer-Ausbildung besteht aus theoretischem Fachwissen und praktischen (Lösch-) Übungen und sollte alle drei bis fünf Jahre wiederholt werden.

Teilnehmerkreis

Personen, die im Unternehmen die Funktion eines / einer Brandschutzhelfer/-in wahrnehmen sollen bzw. schon ausüben.

Standards

Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei der vorliegenden Ausbildung als Brandschutzhelfer ist dies die  DGUV Information 205-023, § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Abschnitt 7.3 der ASR A2.2

Zertifizierung

Die JenKens GmbH stellt nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung ein Zertifikat zum „Brandschutzhelfer“ aus.

Kursziele und -inhalte

Theorie

 Grundlagen im Brandschutz:

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
  • Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
  • DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A – C

Brandschutzunterweisung:

  • Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung
  • Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
  • Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege
  • Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)

Praxis

  • Unterweisung an einem Handfeuerlöscher
  • Löschtaktik bei Löschversuchen
  • Löschübungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen
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Voraussetzungen

  • Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.

Dauer

  • 1 Tag.

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