Auf dieser Website werden Daten wie z.B. Cookies gespeichert, um wichtige Funktionen der Website, einschließlich Analysen, Marketingfunktionen und Personalisierung zu ermöglichen. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder die Standardeinstellungen akzeptieren.
Cookie Hinweise
Datenschutzregelung
Preloader

Aus- und Weiterbildung von gewerblichem Personal

Überblick

Der Arbeitgeber ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, Beschäftigte vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten und danach einmal jährlich theoretisch und praktisch zu unterweisen.

Atemschutz zählt zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), die vor tödlichen Gefahren oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsschäden schützt.

Standards

Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei der vorliegenden Unterweisung von Atemschutzgeräteträgern ist dies die DGUV Regel 112-190.

Zertifizierung

Die JenKens GmbH stellt nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung eine Teilnahmebestätigung zum „Atemschutzgeräteträger“ aus.

Kursziele und -inhalte

  • Die Atmung des Menschen, physiologische Gesichtspunkte
  • Wirkung von Atemgiften und Schadstoffen auf den Menschen
  • Folgen des Sauerstoffmangels für den menschlichen Organismus
  • Gesetzliche Grundlagen (u.a. DGUV Regel 112-190)
  • Aufbau und Wirkungsweise von Atemschutzgeräten, Atemanschlüsse
  • Filtergeräte und gebläseunterstützte Filtergeräte
  • Einsatz von Atemschutzgeräten in der betrieblichen Praxis
  • Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Einsatz und Flucht
  • Pflege, Wartung und Prüfung von Atemschutzgeräten
  • Entsorgung
  • Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer
  • Mobile Gasmesstechnik – allgemeiner Überblick
  • Schriftliche Erfolgskontrolle

Praktische Übung mit

  • Filtergerät
  • Druckluftschlauchgerät
  • Pressluftatmer
  • Gebrauchskurzprüfung
Zurück zur Akademie

Aus- und Weiterbildung teilen

Jetzt Atemschutzgeräteträger teilen

WhatsApp
Email

Voraussetzungen

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3
  • Körperliche Belastbarkeit, technisches Verständnis
  • Keine Gesichtsbehaarung und kein Gesichtsschmuck
  • Mindestalter: 18 Jahre

Dauer

  • 1 Tag.

Teilnehmerkreis

  • Personen, die unter Atemschutz (filtrierend, isolierend) Arbeiten müssen.

© 2023 JenKens GmbH

Abzeichen