Aus- und Weiterbildung von gewerblichem Personal
- Akademie
- Atemschutzgeräteträger
Überblick
Der Arbeitgeber ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, Beschäftigte vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten und danach einmal jährlich theoretisch und praktisch zu unterweisen.
Atemschutz zählt zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), die vor tödlichen Gefahren oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsschäden schützt.
Standards
Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei der vorliegenden Unterweisung von Atemschutzgeräteträgern ist dies die DGUV Regel 112-190.
Zertifizierung
Die JenKens GmbH stellt nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung eine Teilnahmebestätigung zum „Atemschutzgeräteträger“ aus.
Kursziele und -inhalte
- Die Atmung des Menschen, physiologische Gesichtspunkte
- Wirkung von Atemgiften und Schadstoffen auf den Menschen
- Folgen des Sauerstoffmangels für den menschlichen Organismus
- Gesetzliche Grundlagen (u.a. DGUV Regel 112-190)
- Aufbau und Wirkungsweise von Atemschutzgeräten, Atemanschlüsse
- Filtergeräte und gebläseunterstützte Filtergeräte
- Einsatz von Atemschutzgeräten in der betrieblichen Praxis
- Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Einsatz und Flucht
- Pflege, Wartung und Prüfung von Atemschutzgeräten
- Entsorgung
- Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer
- Mobile Gasmesstechnik – allgemeiner Überblick
- Schriftliche Erfolgskontrolle
Praktische Übung mit
- Filtergerät
- Druckluftschlauchgerät
- Pressluftatmer
- Gebrauchskurzprüfung